NUB („Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) bezeichnet innovative medizinische Verfahren oder Medizinprodukte, die noch nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Um außerhalb der regulären DRG-Vergütung mit Krankenkassen abrechnen zu können, stellen Krankenhäuser einen sog. NUB-Antrag beim InEK. Wird der Antrag vom InEK positiv bewertet (Status 1), können Krankenhäuser mit Krankenkassen individuelle Zusatzentgelte verhandeln.