Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung (bestehend aus Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen unter Einbeziehung von Patientenvertretern) im deutschen Gesundheitswesen.
Er konkretisiert in verbindlichen Richtlinien, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, und legt Anforderungen an Qualitätssicherung und wirtschaftliche Versorgung fest. Seine Beschlüsse sind für gesetzliche Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte verbindlich.